Qualität
Spielgruppen sind im Kanton Bern nicht genehmigungspflichtig. Es liegt somit an jeder Spielgruppen- und Waldspielgruppenleiterin, für die Qualität der eigenen Spielgruppe Sorge zu tragen.
Nachfolgend sind einige Anhaltspunkte aufgelistet, die zur Durchführung einer guten Spielgruppe beitragen.
– Offene, wohlwollende, einfühlsame Haltung der LeiterIn
– Aus- und regelmässige Weiterbildung der LeiterIn
– Gruppengrösse
– Zweier-Leitung (für Waldspielgruppen ein Muss)
– Raumgrösse (mindestens 60 Quadratmeter inklusive Nebenräume)
– Einbezug der Eltern (Elternarbeit)
– Die Spielgruppe ist einer regionalen Fach- und Kontaktstelle angeschlossen.
– Weitere Informationen hierzu siehe Q-Label SSLV
– Einhaltung der kantonalen Lebensmittelbestimmungen
– Transparenz und Gewähr von üblichen Rahmenbedingungen
wie z.B. Versicherungen, Buchhaltung etc.
|